|
Hier
werden häufige Fragen und Antworten zum Thema
Drogenfachgeschäft gesammelt.
Drogen vs. Medikamente
Bei einer Legalisierung des frei Verkaufs von Drogen im Fachhandel
stellt sich die Frage mit welcher Begründung gewisse Medikamente
verschreibungspflichtig und damit nicht frei erhältlich sind. Die
Apothekenpflicht wiederum ist analog mit der Fachgeschäftpflicht
zu begründen. Verschreibungspflichtige Medikamente lassen sich in
die Kategorien neu zugelassen und potentiell gefährlich einteilen.
Für die ersteren ist eine besonderer Vergabemodus wie die
Verschreibungspflicht mit noch unbekannten Gefahren zu rechtfertigen.
Auch wenn im Rahmen des Zulassungsverfahrens umfangreiche Tests
vorgeschrieben sind, ist es angesichts von früheren
„Medikamentenunfällen“ übergangsweise eine
eingeschränkte Vergabe sinnvoll. Bei Medikamente, die bei einer
falschen Nutzung und ohne ärztliche Aufsicht zu körperlichen
oder geistigen Schäden führen können, aber gleichzeitig
keine Einsatzmöglichkeit im nicht medizinischen Einsatz besitzen,
besteht keinerlei Grund diese einer breiten Öffentlichkeit ohne
die Einschränkung einer ärztlichen Verschreibung
zugänglich zu machen. Auch kann es sinnvoll sein potente oder
gefährliche Stoffe verschreibungspflichtig in einer Apotheke als
Medikament abzugeben und trotzdem ohne Zugangsbeschränkungen in
einem Drogenfachgeschäft als Pharmaka für den
nicht-medizinschen Einsatz zu verkaufen.
| |