Das Drogenfachgeschäft
Modell für eine alternative Drogenpolitik
Vorwort
So häufig die Probleme der derzeitigen Drogenpolitik auch diskutiert und analysiert werden, so selten sind die Vorstellungen wie eine alternative Drogenpolitik aussehen könnte. Jemand schrieb einmal hierzu dass alleine die Ratlosigkeit der Reformwilligen die Reformunwilligkeit der Ratlosen übertrifft. Jede mehr die Ideologie der „drogenfreien Gesellschaft“ zur offensichtlichen Farce wird, desto wichtiger ist es die schwammigen Begriffe einer „Freigabe“ oder „Legalisierung“ zu konkretisieren. Dieses Modell der Drogenfachgeschäfte ist der Versuch eine ganzheitliche Vision zu skizzieren wie ein alternatives Drogenkontrollmodell aussehen könnte.
Auch dieses Modell ist natürlich nicht der Weisheit letzter Schluss. Auf dem Weg zu den Drogenfachgeschäften werden sich Stärken und Schwächen zeigen, die es zu berücksichtigen gilt. Ebenfalls muss die Idee der Drogenmündigkeit weiterentwickelt werden um als zweite wichtige Säule einer alternativen Drogenpolitik dienen zu können. Eine alternative Drogenpolitik erhebt auch nicht den Anspruch selbst bei bestmöglicher Umsetzung alle Drogenprobleme zu lösen, sie kann nur versuchen sie zu minderen und selbst keine neuen zu schaffen.
Das Modell des Drogenfachgeschäfts ist sowohl eine Vision für eine Legalisierung aller Drogen, Konzept für die Legalisierung von einzelner Drogen wie Cannabis als auch Leitfaden für die Umgestaltung der derzeit legalen Drogenmärkte.
Die Grünen Jugend unterstützt dieses Modell (siehe Anhang) und besitzt - als eine von sehr wenigen politischen Organisationen - damit über ein fundiertes und ganzheitliches drogenpolitisches Gesamtkonzept.
Danken möchte ich insbesondere jenen, die die Grundlagen für diesen Vorschlag erarbeitet und mit mir diskutiert haben. Dies sind Tilmann Holzer und Georg Wurth, stellvertretend für alle MitarbeiterInnen am drogenpolitischen Grundsatzprogramm des Fachforum Drogenpolitik der Grünen Jugend, den Teilnehmern des Seminars „Drogenfachgeschäfte“ sowie Hennisch Schmidt-Semisch für seine Arbeiten zum Genußmittelmodell.
Max Plenert, Sprecher des Fachforum Drogenpolitik bei der Grünen Jugend Bundesverband und des Bundesnetzwerk Drogenpolitik bei Bündnis '90 / Die Grünen
Inhaltsverzeichnis
Übersicht - Das Modell des Drogenfachgeschäfts |
Der Begriff „Drogen“ |
Das Versagen der Prohibition |
Auswirkungen auf den Schwarzmarkt, die Kriminalität und den Terrorismus |
Vorteile des Modells |
Das Drogenfachgeschäft und die Drogenkneipe |
Drogenmündigkeit |
Ausbildung zum DrogenfachverkäuferInnen |
Fortbildungspflicht |
Zusätzliche Anforderungen an eine Drogenfachgeschäft |
Safer House |
Information und Prävention |
Rechtliche und praktische Unterteilung von Drogen |
Bundesdrogenkommission |
Werbung für Drogen |
Automatenverkauf |
Finanzielle Aspekte |
Zugangs- und Konsumkontrollen |
Lizenzvergabe |
Drogenführerschein |
Drogen und der Straßenverkehr |
Regelung bei Großveranstaltungen und in der Gastronomie |
Repression |
Haftung, Herstellung und Qualitätssicherung |
Rolle der DrogenfachverkäuferIn |
Im- und Export |
Abhängige |
Drogenkonsum in der Öffentlichkeit |
Internationales Recht |
Die Grenzen einer alternativen Drogenpolitik |
Die Aufgaben des Staats in der Drogenpolitik |
Verschiedenes |
Quellen und weiterführende Literatur |
Der rechtliche Status aller Drogen wird neu regelt. Im Bereich der derzeit illegalen Drogen bedeutet dies, dass ihr Besitz legalisiert wird und sie in Drogenfachgeschäften (→ Das Drogenfachgeschäft und die Drogenkneipe) und nur dort auch legal erhältlich sind. Für die derzeit legalen Drogen gelten die gleichen rechtlichen Rahmenbedinungen (→ Rechtliche und praktische Unterteilung von Drogen).
Die Drogenfachgeschäften werden ausgebildete DrogenfachverkäuferInnen (→ Ausbildung zum DrogenfachverkäuferInnen) betrieben, die den DrogenkonsumentInnen kompetent beraten (→ Information und Prävention). Zusätzlich gibt es für jede Droge Beipackzettel und in jedem Fachgeschäft auch zusätzliche Informationen. Die verkauften Drogen werden nach Qualitätsstandards produziert, die vergleichbar mit denen für Medikamente sind.
Alle Geschäfte in denen Drogen verkauft werden – sei es eine Weinhandlung, Getränkemarkt, Headshop, Kneipe, Café etc. – müssen nach Ablauf einer Übergangsfrist entweder einen DrogenfachverkäuferInnen einstellen / ausbilden oder sämtliche Drogen aus ihrem Programm nehmen.
Werbung sowie der nicht persönlicher Verkauf via Automaten oder Internet sind grundsätzlich verboten, zudem gibt es Altersgrenzen. Die staatliche Kontrolle konzentriert sich auf die Einhaltung von Jugend- und Verbraucherinnenschutz, Repression gibt es alleine noch im Falle von Fremdgefährungen beispielsweise im Straßenverkehr.
Die Einführung des Drogenfachgeschäftes wird durch einen massiven Ausbau der Drogenberatung und -hilfe begleitet um das notwendige Wissen zu vermitteln und allen Menschen mit einem problematischem Konsummuster zu helfen. Ziel der Präventionsarbeit ist nicht mehr die Abstinenz, sondern Drogenmündigkeit als Schutz vor Abhängigkeit und Schäden.
Diese Maßnahmen sowie alle weiteren Kosten wie zum Beispiel die volkswirtschaftlichen Schäden durch Drogenkonsum werden über massive Einsparungen im Bereich der Repression und eine Drogensteuer finanziert (→ Finanzielle Aspekte). Somit werden dem Schwarzmarkt die Gewinne entzogen und dem legalen System zugeführt.
Dieses Modell sollen keinen Drogenkonsum fördern. Sie soll nur denen, die sich entschließen Drogen zu konsumieren die optimalen Voraussetzungen geben, dies zu tun und somit die Risiken zu minimieren.
Nach einer Definition der Weltgesundheitsorganisation gilt jede Substanz als Droge, die in einem lebenden Organismus Funktionen zu verändern vermag. Dieser erweiterte Drogenbegriff erfaßt nicht nur Cannabisprodukte, Halluzinogene, Stimulantien, Schnüffelstoffe, Schlaf- und Beruhigungsmittel, Alkohol, Tabakerzeugnisse, Schmerzmittel Opiate und Kokain. Er bezieht sich auch auf Alltagsdrogen wie z.B. Kaffee und Tee und grenzt Drogen einerseits sowie Genuß- und "Lebens"mittel andererseits nicht mehr trennscharf voneinander ab.
Was ist Sucht? http://www.dhs.de
Harte Drogen vs. weiche Drogen ?
Eine Unterscheidung in harte und weiche Drogen ist ...
Drogen sind Genussmittel, wenn sie mäßig und kontrolliert genossen werden. Drogen sind medizinisch indizierte Hilfsmittel zur Bewältigung psychischer Probleme, Drogen sind Betäubungsmittel zur Linderung von körperlichem Schmerz, Drogen sind Suchtmittel, wenn der Konsum außer Kontrollegerät; Drogen sind Zahlungsmittel im Netzwerk der organisierten Kriminalität, Drogen sind Druckmittel zur Durchsetzung autoritärer ’law and order’ - Strategien
Günter Amendt
In dieser Broschüre beschreibt der Begriff „Drogen“ alle psychoaktive Substanzen für den nicht-medizinischen Einsatz. Im Abschnitt Rechtliche und praktische Unterteilung von Drogen wird eine Kategorisierung vorgenommen, die die Drogen allerdings nur bzgl. des Umgang mit ihnen unterscheidet.
Die bisherige Drogenpolitik hat seit ihrer Einführung zu immer mehr Drogenkonsumentinnen, Abhängigen, Drogentoten, Problemen und Kosten zu weniger BürgerInnenrechte geführt. Sie scheitert bereits an ihrem eigenen Anspruch durch eine Minderung von Drogenkonsum und Drogenangebot die Drogenprobleme zu mindern. Die Preise für Drogen sinken und die KonsumentInnenzahlen wachsen trotz dem massiven Einsatz von Repression (siehe auch Die Irrelevanz der Drogenpolitik). Ganze Staaten (z.B. Afghanistan, Teile von Südamerika) werden oder wurden durch Regimes kontrolliert, deren wesentliche Finanzquelle der Drogenhandel ist. Die Bekämpfung des Drogenanbaus in den Erzeugerländern durch militärische Aktionen und den Einsatz von chemischen und biologischen Waffen trifft allerdings nur die armen Bauern. Im Falle einer Legalisierung könnten sowohl derartigen Regimes der Finanzhahn abgedreht werden, als auch den Bauern und Bäuerinnen dieser Entwicklungsländern eine faire Vergütung bezahlt werden. Auch die Rechtsstaaten der Drogenkonsumländer ist großen Belastungen (Korruption etc.) ausgesetzt.
Trotz des globalen Drogenverbotes steigt die Zahl der DrogenkonsumtInnen immer weiter an, die Ideologie der drogenfreien und damit drogenproblemfreien Gesellschaft eine Utopie.
Die Repression verursacht enorme Kosten und schadet dem Rechtsstaat ohne die Probleme nur ansatzweise erfolgreich zu sein. Millionen Bürger werden kriminalisiert und jene die wirklich Hilfe brauchen, bekommen diese nur in unzureichender Form.
Eine Vielzahl der Drogenprobleme sind eine Folge des illegalen Marktes (Drogenverbotstote und andere gesundheitliche Schäden aufgrund von schlechten Drogen) und eines falschen gesellschaftlichen Umgangs (soziale Ausgrenzung statt Hilfe).
Dem Schwarzmarkt und den damit verbundenen kriminellen Strukturen würde für derzeit illegale Drogen die Grundlage entzogen werden und sie würden de facto aufhören zu existieren. Die KonsumentInnen werden in der Regel legale, saubere und geprüfte Drogen kaufen und die möglichen Preise eines legalen Handels inklusive Steuern liegen weit unter den derzeitigen des illegalen Marktes. Um dies zu erreichen ist eine Legalisierung und Regulierung von Drogen von der Produktion bis zum Endhandel notwendig. So wie die US amerikanische Alkoholprohibition Verbrecher wie Al Capone erst möglich gemacht hat, schafft unsere derzeitige Drogenpolitik für die organisierte Kriminalität und terroristische Gruppierungen eine sichere und üppige Finanzierungsquelle. Durch eine kostenlose Orginalstoffversorgung für Abhängige werden die Ursachen für Beschaffungskriminalität vollständig beseitigt.
Im Gegensatz zur derzeitigen Drogenpolitik kann das Drogenfachgeschäftsmodell einige Probleme weitestgehend lösen:
Das Risiko aufgrund von schlechten Drogen (Verunreinigt, nicht dosierbar) Schaden zu nehmen, wird aufgrund einer kontrollierten Herstellung und fundierter Konsuminformationen auf eine Minimum reduziert
DrogenkonsumentInnen können bei Problemen oder Unsicherheiten ohne Angst vor Repression oder Ausgrenzung mit Verwandten, Bekannten oder anderen Vertrauenspersonen wie Lehrern Hilfe suche
Durch sachliche Aufklärung und umfangreiche Präventionshilfen werden DrogenkonsumentInnen in die Lage versetzt den Genuss und andere positive Seiten von Drogen zu maximieren und die Risiken und Nebenwirkungen zu minimieren
Die Finanzierung der gesamten Drogenpolitik erfolgt komplett über eine Drogensteuer. Die KonsumentInnen finanzieren die Angebote sowie die (volkswirtschaftlichen) Schaden ihres Drogenkonsums, für Nichtkonsumenten und den Staat ist dieses Modell kostenneutral.
Der legalisierte Drogenfachhandel entzieht dem Schwarzmarkt die Grundlage und verhindert das Abschöpfen von GewInnen durch die organisierte Kriminalität und den internationalen Terrorismus. Außerdem werden eine Vielzahl legaler und hochqualifizierter Arbeits- und Ausbildungsplätze geschaffen
Neben der Schwächung der Organisierten Kriminalität wird ebenfalls die gesamte Beschaffungkriminalität verschwinden, die derzeit ebenfalls enorme Schäden anrichtet
Millionen Bürger werden nicht weiterhin für ein Verhalten, mit dem sie sich in erster Linie nur sich schaden, mit viel Aufwand und rechtlichem, sozialen und politischen Flurschaden verfolgt und kriminalisiert
Die Ausgestaltungsformen des Drogenfachgeschäfts reichen von einem nüchternen Geschäft über einen Kontaktladen mit umfangreichen Informationsmöglichkeiten oder Treffpunkten für drogenkonsumierenden Subkulturen bis hin zu einem Ort der Drogenkultur in dem zusätzliche Seminarräume, Musikangebote und Aufenthaltsmöglichkeiten für ein gutes Setting sorgen.
Die einfachste Form der Drogenkneipe ist die Weiterentwicklung heutiger Kneipen. Drüber hinaus kann es Cafés in denen zusätzlich Kokain verkauft wird geben, Diskotheken mit angegliedertem Partydrogenverkauf oder alternative Treffpunkte in denen gemeinsam mit Cannabis und Pilzen Bewusstseinserweiterungen zelebriert werden.
Auch könnten gastronomische Betriebe ihr Angebot bewusst um einige Drogenkomponenten erweitern.
Die Ausgestaltung von Drogenfachgeschäften und Drogenkneipen durch die DrogenkonsumentInnen ist ausdrückliches Ziel dieses Modells. In größeren Städten sind eine Vielzahl unterschiedlicher subkulturell geprägter Einscheinungsformen denkbar, die möglicherweise auch von Vertretern der jeweiligen Gruppe betrieben werden.
Grundsätzlich kann jedes normale Geschäft ein angegliedertes Drogenfachgeschäft besitzen. Notwendig ist hier allerdings eine klare räumliche Trennung. Der Nebenvertrieb von Speisen und Getränken, Szenematerialien und Drogenkonsumzubehör ist in Drogenfachgeschäften ist jedoch möglich.
Weiterhin von Vorteil ist die Beteiligung und räumliche Zusammenführung von Drogenhilfe und Drogenfachgeschäft. Angebote im Bereich Drogenmündigkeit wie beispielsweise ein geführter Psylocybinerstkonsum oder Informationskurse können ebenfalls im oder beim Drogenfachgeschäft in geeigneten Räumlichkeiten stattfinden.
Bei allen Erscheinungsformen des Drogenfachgeschäftes ist der Schutz von anderen KonsumentInnen beispielsweise vor Passivrauchen durch wirksame Maßnahmen (Abluftsystem) sicherzustellen.
Die zweite große Säule einer alternativen Drogenpolitik ist das Konzept der Drogenmündigkeit. Gemeint ist damit ein Bündel an erlernbaren Fähigkeit wie Drogenkunde, Genussfähigkeit und Risikomanamgent mit denen die Risiken des Drogenkonsums wie Abhängigkeit und körperliche Schäden vermindert werden sollen. Ziel der Drogenmündigkeit ist ein kontrollierter Drogenkonsum mit einer gleichzeitigen Maximierung von Genuss und anderer positiver Drogenwirkungen. Aufgabe des Staates und der Gesellschaft ist es Drogenmündigkeit durch formale Bildung und soziales Lernen zu vermitteln. Das Drogenfachgeschäftmodell realisiert ein Teil der dazu notwendigen Rahmenbedingungen (→ Information und Prävention) und Voraussetzungen wie den Zugang zu sauberen und dosierbaren Drogen.
Die Ausbildung zum DrogenfachverkäuferInnen ist als duale Berufsausbildung sowie als Studiengang möglich. Die Ausbildung ist vergleichbar mit der eines Pharmazeutisch-Technischer Assistent, Apotheker bzw. Drogist mit einer Vertiefung im Bereich Drogen.
Für Menschen mit einer ähnlichen Ausbildung ist eine verkürzte Umschuldung möglich. Betreiber heutiger Drogengeschäfte sowie Dealer derzeit illegalger soll ebenfalls eine verkürzte Weiterbildung angeboten werden.
Der Inhalt der dualen Ausbildung zum DrogenfachverkäuferInnen (IHK) besteht aus:
Pharmakologie, speziell Drogen
Grundlagen der Chemie und Botanik
Rechtswissenschaften in den Bereichen Drogen, Arznei- und Genußmittel
Betriebsführung im Bereich Einzelhandel (Personal, Rechnungswesen)
Soziale Kompetenzen für Prävention und Beratung
spezifische EDV Kenntnisse
Fachenglisch
Erste Hilfe bei Drogenunfällen
Die Dauer der Ausbildung ist beträgt drei Jahre und beinhaltet auch praktische Abschnitte in einem Drogenfachgeschäft. Sie berechtigt zum Betrieb einer Drogenkneipe, in der alle nicht besonders fachgeschäftpflichtigen Substanzen (→ Rechtliche und praktische Unterteilung von Drogen) verkauft werden dürfen.
Die Ausbildung zum Dipl. DrogenfachverkäuferInnen (oder in Zukunft Bachelor) findet an einer Fachhochschule oder Universität statt und umfasst im Wesentlichen die gleichen Themen wie die Duale Ausbildung. Sie ist jedoch intensiver und dauert vier Jahre, bei insgesamt drei praktischen Semestern in Drogenfachgeschäften oder teilweise in verwandten Einrichtungen. Erst sie berechtigt zum Betrieb eines Drogenfachgeschäften in dem alle Drogen verkauft werden dürfen.
Die Ausbildung zum DrogenfachverkäuferInnen berechtigt auch zur Herstellung von einigen Drogen (je nach notwendiger Fachkenntnis).
Weiterbildungen in den Bereichen Psychologie, Sozialpädagogik, Pharmakologie werden von entsprechenden Verbände und staatlichen Stellen angeboten und auch eingefordert (→ Fortbildungspflicht).
Um eine optimale und qualitativ hochwertige Behandlung durch die DrogenfachverkäuferInnen sicher zu stellen, sind diese – so wie beispielsweise auch Ärzte – verpflichtet sich regelmäßig in allen relevanten Bereichen fortzubilden. Als Fortbildung anrechnenbar ist das Abonnement von Fachzeitschriften, der Erwerb von Fachbüchern, regelmäßige Treffen in lokalen Netzwerken, der Besuch von Kongressen sowie die Teilnahme an Schulungen. Je höher die nachweisliche Qualität der Maßnahme, desto mehr zählt sie. Der Nachweis kann über ein einfaches Punktesystem geregelt werden und ist Voraussetzung für eine Lizenzerneuerung. Die entsprechenden Verbände und staatlichen Stellen können Veranstaltungen anbieten und sind für die Qualitätssicherung zuständig. Gewisse Teile der Ausbildung wie der erste Hilfe Kurs sind regelmäßig aufzufrischen.
Unter „Safer House“ versteht man ein Bündel an Maßnahmen um Partyveranstaltungen für alle Beteiligen sicherer und erfreulicher zu machen. Diese beginnt bei dem Verhalten des Personals bei Eingang und im Falle von Problemen über die Bereitstellung von Wasser, Obst, Chill-Out Möglichkeiten und Informationen sowie Maßnahmen im Bereich Safer Sex und Gehörgefährung bis hin zu der Möglichkeit des Drugchecking (solange das Risiko von schlechten Drogen besteht).
Weiterführende Informationen gibt es unter www.eve-rave.net
Der Umgang mit psychoaktiven Substanzen ist daher eine lebenslange Entwicklungsaufgabe, die alle Bürger/innen bewältigen müssen und mehrheitlich auch bewältigen, was durch Präventionsmaßnahmen unterstützt werden kann.
Stellungnahme der Drogen- und Suchtkommission zur Verbesserung der Suchtprävention
Als „Zielsetzungen in der Prävention“ nennt Prof. Dr. Gundula Barsch im gleichen Papier: Drogenkunde, Genussfähigkeit, Risikofähigkeiten und Kritikfähigkeit.
Prävention soll sich in Zukunft auf zwei Säulen stützen. Ziel ist ein verantwortungsvoller Umgang mit Drogen, nicht mehr die Verhinderung von Drogenkonsum, sondern von Abhängigkeit und Schädigungen durch Drogen. Erste Säule ist eine substanzunabhängige (mitunter auch drogenunabhängige) Förderung von Lebenskompetenzfertigkeiten beispielsweise in einem Schulfach Lebenskunde. Dieses soll Kindern und Jugendlichen helfen Probleme (Gewalt, Leistungsdruck, Mobbing, familiäre Schwierigkeiten andere soziale Probleme) - völlig unabhängig von Drogen - in der Phase des Erwachsenen werden zu lösen und Selbstbewusstsein schaffen. Eine derartige Hilfe bekämpft die Ursachen eines möglichen Drogenmissbrauchs an der Wurzel. Die zweite Säule besteht aus einer allgemeinen Rauschkunde sowohl an der Schule als auch zusätzlich und weiterführend in den Drogenfachgeschäften. Rauschkunde beinhaltet Fachwissen über die Drogen, ihre Wirkungen und Risiken sowie Safer Use Anleitungen. Zusätzlich kann es freiwillige Zusatzkurse, optional auch mit einem Praxisteil geben.
Wichtig ist dass Informationsmaterial nicht nur richtig, sondern auch im Gegensatz zu vielen heutigen Materialien vollständig ist. Dosierungshilfen und Safer Use Tips sind dabei dringend notwendig.
Über die unmittelbaren Angebote im Drogenfachgeschäft hinaus muss es für alle Alters- und KonsumentInnengruppen spezielle Präventionskonzepte geben. Dies sollte schon im Kindergarten und der Schule mit Maßnahmen zur Stärkung der Persönlichkeit begInnen. An gesellschaftlichen Knotenpunkten wie Schulen sollte es auch immer Ansprechpartner und Informationen zum Thema Drogen geben.
Beratung via Telefon und Internet sowie mobile Angebote auf Festen etc. helfen zusätzlich um die Verfügbarkeit von Informationen weiter zu erhöhen.
„Drogenprävention“
Hinter diesem Begriff verbergen sich mehrere Ansätze:
Primäre Drogenkonsumprävention
durch eigenständiges Entscheidungsvermögen
sekundäre Drogenschädensprävention
durch Safer Use und Drogenmündigkeit und
tertiäre Drogenmißbrauchprävention
durch niederschwelliger akzeptierende Hilfsangebote.
Im Zusammenhang mit dem Drogenfachgeschäftsmodell ist hauptsächlich die sekundäre Prävention gemeint.
Spezielle Gesundheitschecks beim Arzt und Psychologen fallen ebenfalls unter den Bereich der Prävention. Hierzu sind spezielle Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen für diese Berufsgruppen notwendig. Zwischen den Betreibern von Drogenfachgeschäften und der niedergelassenen Ärzteschaft sollte ebenfalls ein Austausch organisiert werden.
Das Betäubungsmittelgesetz, Teile des Lebensmittel- und Bedarfsgegenständegesetz sowie die entsprechenden Verordnungen werden in einem neuen „Gesetz über den Verkehr mit Pharmaka für den nicht-medizinschen Einsatz“ (PPhG) zusammengefasst. Dieses regelt dann Herstellung, Im-/Export, Vertrieb, Qualitätssicherung sowie den Jugend- und VerbraucherInnenschutz.
Psychoaktive Substanzen werden je nach Gefährlichkeit (bzgl. Abhängigkeit, körperliche und geistige Schäden) und Konzentration in vier Abschnitte eingeteilt:
nicht fachgeschäftpflichtig
bedingt fachgeschäftpflichtig
fachgeschäftpflichtig
besonders fachgeschäftpflichtig
Mit den Abschnitten i. – iv. sind auch die Altersgrenzen 0, 16,18 und 21 verbunden – soweit für einzelne Drogen keine besondere Grenze oder andere Ausnahmeregelungen getroffen sind (→ Zugangs- und Konsumkontrollen).
Umstufungen einzelner Substanzen sowie die Festlegung von besonderer Altersregelungen erfolgt auf Vorschlag der Bundesdrogenkommission.
Vorschlag für eine mögliche Einteilung:
i.: Coffeinhaltige oder cocainhaltige Substanzen und Lebensmittel wie Kaffee, Coca Cola, Energydrinks und Cocatee
ii.: Ephedrin, Poppers, Coffeintabletten, Cannabisprodukte sowie THC, alkohol- oder opiathaltige Nahrungsmittel, niedrigprozentige Alkoholika, Rauchopium, Tabakwaren sowie die meisten biogene Drogen wie Fliegenpilze und Kath (als Pflanze oder reiner Wirkstoff)
iii.: Heroin, hochprozentiger Alkoholika, Kokain, Psylocybinhaltige Pilze sowie Psylocybin, MDMA und Co. , Speed, Meskalin und einige biogene Drogen wie Engeltrompeten und (als Pflanze oder reiner Wirkstoff)
iv.: LSD, DMT, Crack
Für alle Substanzen gilt die totale Deklaration, dass heißt alle Inhaltsstoffe sowie die Wirkstoffkonzentration müssen auf der Verpackung vermerkt sein. Bei Substanzen der Abschnitte ii-iv ist zudem ein Beipackzettel Pflicht. Dieser enthält Wirkstoffe, Zusatzstoffe und inerte Zusätze. Starke Wirkstoffe und sowie besondere Zusatzstoffe sind mit einem WW / ZZ besonders hervorzuheben. Auch Mischdrogen sind prinzipiell möglich, soweit diese nicht eine besondere Gefahr für den KonsumentInnen darstellt. Jede Drogen muss als Reinsubstanz und in unterschiedlichen Konzentrationen bzw. Dosierungen verfügbar sein. Zusatzsstoffe sind ebenfalls möglich, können aber verboten werden.
Eine Farbkodierung für die Wirkstoffkonzentration wäre ebenfalls möglich. Wird eine für einen ungeübten KonsumentInnen letale Gesamtdosis verkauft, was beispielsweise bei Opioiden durchaus sinnvoll sein kann, sind diese mechanischen Sicherungssystem zu versehen.
Anzumerken ist auch als Medizin getarnte Schnäpse fachgeschäftpflichtig werden sollen soweit sie nicht unter das Arzneimittelgesetz fallen.
Der Beipackzettel muss alle für den Konsum notwendigen und wichtigen Informationen enthalten, insbesondere zur Dosis-Dauer-Wirkungsbeziehung, besonderen Risiken und Nebenwirkungen. Außerdem muss er auch gleichzeitig allgemein verständlich geschrieben sein und neben den chemischen Bezeichnungen für die Wirkstoffe auch die Trivialnamen enthalten.
Um die Drogenpolitik auf eine wissenschaftliche Grundlage zu stellen ist eine Bundesdrogenkommission notwendig.
Diese besteht aus WissenschaftlerInnen aus der Drogenforschung, Fachmenschen aus den Bereichen Prävention und Drogenhilfe, Vertretern von DrogenkonsumentInnenverbänden und DrogenfachverkäuferInnen sowie der Ministieren für VerbraucherInnenschutz, Gesundheit, Soziales und Inneres.
Aufgabe der Bundesdrogenkommisson ist die Erarbeitung und Weiterentwicklung der gesetzlichen und organisatorischen Rahmenbedingen sowie der Planung von Informations- und Präventionsmaßnahmen.
Auf kommunaler Ebene soll es ebenfalls einen runden Tisch mit einer ähnlichen Zusammensetzung geben. Er berät und unterstützt die Drogenhilfe vor Ort und arbeitet bei der Verteilung von Drogenfachgeschäftslizenzen mit den zuständigen staatlichen Stellen zusammen.
Produktinformationen lassen sich in die Bereiche Sachinformation und absatzorientierer Werbung unterteilen. Werbung hat das Ziel den Absatz eines Produktes zu erhöhen – entweder durch Erhöhung des eigenen Marktanteiles oder durch das Wecken von zusätzlichen Bedürfnissen. Bei Produkten wie Drogen ist Produktwerbung grundsätzlich zu verbieten um die freie Entscheidung der Menschen nicht durch Anreize zu beeinträchtigen.
Diese Forderung ist vergleichbar mit dem Arztwerberecht sowie den Werbeeinschränkungen bei Apotheke und Arzneimitteln.
Werbung für das Geschäft an sich und seine zusätzlichen Angebote, Internetseiten mit sachlichen Informationen über Drogen und Werbung ausschließlich über Nicht-Drogen sowie Drogenkonsumzubehör ist weiterhin unter der Beachtung des Jugend- und VerbraucherInnenschutzes möglich.
Rein nicht-absatzorientierte Konsumaufforderungen fallen unter das Recht auf freie Meinungsäußerung und sind deswegen legal, ihre Verbreitung kann aber durch den Jugend- und VerbraucherInnenschutzes eingeschränkt werden.
Automaten fördern als völlig anonymer Vertriebsweg den unreflektierten Kauf und damit die Nutzung, der von ihnen angebotenen Produkten. Sichere Alterskontrollen sind kaum möglich, eine vernünftige KonsumentInnenberatung schlicht unmöglich. Der Verkauf von Drogen an Automaten ist damit zu verbieten. Dies gilt sowohl für die derzeitig bestehenden Zigaretten- sowie Getränkeautomaten mit alkoholischen Getränken als auch für noch illegalen Drogen.
Zu beginn müssen sich die Preise an denen des Schwarzmarkts orientieren. Langfristig werden die Verkaufspreise an die Herstellungskosten zuzüglich einer Steuer zur Gegenfinanzierung, der durch die Droge verursachten Schäden sowie den Kosten für Präventionsmaßnahmen angepasst. Dies wird zu erheblichen Preisänderungen im Vergleich uu den heutigen Preisen führen.
Die Angebote der Prävention und Hilfe sowie Maßnahmen zur Behebung drogenkonsumbedingter Schäden sind für die KonsumentInnen kostenlos.
Die Einnahmen aus Einkommens- und Mehrwertsteuer sowie dem Wefall der Repressionskosten stellen eine massive jährliche Entlastung des Staatshaushalt (ca. 5-10 Mrd. Euro alleine für die Repression) dar. Ebenfalls wird es Einsparungen bei den Krankenkassen geben, da unnötige gesundheitliche Schäden wie Hepatitis und AIDS Erkrankungen bei HeroinkonsumentInnen verhindert werden.
Wie im Vorigen schon erwähnt soll es je nach Droge eine Altergrenze geben. Auch wenn diese Konsumeinschränkung mit den zusätzlichen Gefahren für die Entwicklung und Gesundheit von Heranwachsenden gut begründbar ist, wird es auch weiterhin dazu kommen, dass Jüngere mitkonsumieren. Deswegen ist es wichtig, dass Informations- und Beratungsangebote für alle Altersgruppen offen stehen.
Ein Verkauf an den Endkunden darf ausschließlich persönlich erfolgen. Beratungen sind via Telefon und Internet erlaubt und ausdrücklich erwünscht.
Die Städte und Gemeinden haben das Recht öffentliche Tabuzonen einzurichten, beispielsweise im Schulen und Kindergarten herum. Hier darf es weder Drogenfachgeschäfte geben noch Drogen (alle oder nur spezielle) konsumiert werden.
Es sollte für jeden Drogen eine Abgabegrenze geben. Bei einem Verkauf darf der DrogenfachverkäuferInnen nur eine gewisse Menge der jeweiligen Drogen pro Person verkaufen. Auch wenn diese Grenze nicht weiter kontrolliert wird, soll sie als symbolische Maßnahme helfen.
Ein Chipkartensystem mit dem sich eine Abgabebegrenzung pro Person und Zeitraum realisieren ließe, würde hier auch keine sinnvolle Beschränkung in Relation zum notwendigen Aufwand darstellen. Entweder lassen sich die Einschränkungen mit Mutwilligkeit leicht umgehen oder der Überwachungs- und Kontrollaufwand würde zu großen Kosten, dem Verlust der Vertrauensbasis und einem Schwarzmarkt führen.
Ein Drogenfachgeschäft darf nur betreiben, wer eine entsprechende Ausbildung besitzt und eine gültige Lizenz besitzt. Die Lizenz wird von den lokalen Behörden der Gemeinde verteilt. Wer gegen das PHhG verstößt kann mit Lizenzentzug bestraft werden. Die Lizenz wird nur aus natürliche Personen verteilt.
Die Anzahl der Geschäfte pro Einwohner und Drogen muss zwischen der Sicherstellung einer flächendeckenden Grundversorgung und der Vermeidung eines Überangebotes liegen. Eine weitere Idee wäre die Begrenzung der Monantverkaufsmenge pro Geschäft.
Neben rein privatwirtschaftlicher Betriebsmodelle ist es auch vorstellbar, dass DrogenkonsumentInnenvereine oder die Gemeinden als Betreiber oder Besitzer der Drogenfachgeschäfte auftreten könnten.
Bei einer zweiten Möglichkeit des Staatsladens wären alle DrogenfachverkäuferInnen Angestellte von Bund oder Kommune, deren Gehalt nicht oder kaum vom Umsatz des Geschäftes abhängt. Der große Vorteil dieser Variante wäre das Fehlen Verkaufdrucks der DrogenfachverkäuferInnen.
Um eine Konzentration des Marktes zu vermeiden, wäre eine Begrenzung der Anzahl der von einer natürlichen Personen besitzbaren Drogenfachgeschäfte auf 1 – 3 denkbar. Dies würde ebenfalls das Sanktionsinstrument Lizenzentzug weiter aus mächtiger machen.
Ferner sind die Produzenten und Großhändler für Drogen zu lizenzieren, so dass die gesamte Kette von Herstellung bis zum Endverbraucher kontrolliert werden kann.
Diskusionswert ist das Konzept eines Drogenführerscheins als Voraussetzung für den Kauf von einigen oder allen Drogen. Voraussetzung für den Erwerb eine zeitlich befristeten oder unbefristeten könnten Test zur Rauschkunde sowie ein geführter Konsum sein. Bei Verkehrsdelikten, Auffälligkeiten oder gewissen Gesetzenverstößen kann der Drogenführerschein wieder entzogen werden. Hierdurch würden allerdings wieder neue und nur bedingt wirksame Kontrollen geschaffen. Sinnvoller ist eine Integration dieser Idee auf freiwilliger Basis in das Konzept der Drogenmündigkeit.
Wer aufgrund des Konsums von Drogen aktiv berauscht und damit in seiner Fahrtauglichkeit eingeschränkt ist, muss im Falle einer Kontrolle oder eines Unfalls mit führerscheinrechtlichen Konsequenzen rechnen. Eine Abgrenzung beispielsweise zwischen dem wachmachenden Konsum von Cocatee und einem massiven Kokainrausch erfolgt mittels einfacher Reaktionstests und soweit sinnvoll Blutwirkstoffkonzentrationsgrenzwerten. Grenzwerte aufgrund von Blutwirkstoffkonzentrationen können ähnlich wie die derzeitigen Alkoholkonzentrationen in zwei Stufen eingeteilt werden. Die erste kommt nur zum Tragen, sollte der Fahrer auffällig oder in einen Unfall verwickelt werden, die zweite stellt ein absolutes Fahrverbot da. Damit wird auch dem Faktum Rechnung getragen, dass eine Blutwirkstoffkonzentration bei zwei verschiedenen Menschen eine unterschiedlich starke Wirkung haben kann. Die zwei Stufen sind damit der unteren bzw. durchschnittenlichen Wirkgrenze gleichzusetzen. Personen, sie bereits bei geringen Dosen eine verkehrstüchtigkeitsminderende Wirkung verspüren sind natürlich auch verpflichtet nicht am Straßenverkehr teilzunehmen. Abhängigkeit und andere problematische Konsummuster, die ein mangelndes Trennvermögen zwischen Drogenkonsum und Teilnahme am Straßenverkehr vermuten lassen, können zu einer Überprüfung führen. Der bloße Konsum von Drogen ist keine Grund die Fahreignung anzuzweifeln. DrogenkonsumentInnen sollten - beispielsweise im Rahmen des Führerscheinerwerbs - ihre Fahrtauglichkeit unter Drogeneinfluß in Fahrsimulatoren testen können. Analog zu Alkohol soll es Punkte, Bußgelder und Führerscheinentzug als Sanktionsmaßnahme geben.
Bei Großveranstaltung wird es auch weiterhin Drogenkonsum geben. Vorstellbar sind hierbei Einrichtung von mobilen Drogenfachgeschäften oder eine temporäre Lockerung in der Verkaufsregelungen bei bedingt fachgeschäftpflichten Substanzen. Gegen mutwilligen Drogenmißbrauch ist auch das Modell des Drogenfachgeschäft machtlos, hier ist die Drogenmündigkeit das einzige wirksame Instrument.
Gastronomische Betriebe haben die Möglichkeit einen DrogenfachverkäuferInnen einzustellen oder sind nicht weiter berechtigt Drogen zu verkaufen. Legal bliebe aber der Konsum von selbst mitgebrachten Drogen.
Das schärfste, repressive Instrument einer alternativen Drogenpolitik ist der Entzug einer Verkaufslizenz. Dies ist möglich bei dem Verkauf von Drogen außerhalb des Geschäftes oder an Minderjährige.
Weitere repressive Maßnahmen gibt es bei dem Verkauf, nicht unbedingt der Weitergabe von Drogen an Minderjährige.
Für die Haftung, Herstellung und die Qualitätssicherung von Drogen gelten Regelungen analog denen des Arzneimittelgesetzes und Arneibuches. Zuständige Behörde ist das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte.
Privatpersonen ist der Anbau von Drogenpflanzen bis zu einer gewissen Menge erlaubt. Die Samen sollte es ebenfalls nur in Drogenfachgeschäften geben.
Zusätzliche Produktmerkmale können ein ökologischer Anbau der Rohstoffe sowie ein „Fair trade“ Siegel sein.
DrogenfachverkäuferInnenverbände sollten einen Ehrencodex für ihre Mitglieder entwerfen. Diese freiwillige Selbstverpflichtung soll neben den gesetzlichen Bestimmungen helfen den Markt zu kontrollieren.
In Deutschland hergestellte Drogen könnten in Länder mit einer ähnliches Drogenpolitik exportiert werden.
Auch wenn prinzipiell alle Drogen vollsynthetisch hergestellt werden können, ist es sinnvoll Pflanzenrohstoffe wie Coca und Opium bzw. teilweise raffinierter Drogenprodukte aus anderen Ländern einzuführen. Durch eine faire Preispolitik und eine zumindest auf den Exportanteil bezogenen Legalisierung des Drogenanbaus in diesen Staaten eröffnen sich auch interessante wirtschaftliche Entwicklungsmöglichkeiten.
Die Versorgung mit Cannabis kann sowohl über einen Import als auch komplett über einen auf Deutschland beschränkten Anbau erfolgen.
Wer Probleme mit seinem Drogenkonsum bekommt, kann bei Umsetzung unseres Modells ohne Angst vor Strafe, Ausgrenzung, Führerscheinentzug, Entmündigungen oder ähnlichen Repressionen Hilfe suchen. Diese soll in Drogenfachgeschäften auch aktiv angeboten werden. Um Beschaffungskriminalität zu verhindern, sollte für Ärzte die Möglichkeit bestehen Abhängigen ihre Drogen – speziell jene die zu einer starken körperlichen Abhängigkeit führen – im Rahmen einer Behandlung zu verschrieben. Drogenhilfeangebote haben als oberstes Ziel nicht automatisch die Abstinenz, sondern sie akzeptieren den Abhängigen mit seinem Drogenkonsum und versuchen ihm dabei zu helfen diesen unter Kontrolle zu bekommen.
Abhängigkeit ist eine Krankheit, die mensch mit nicht entmündigender Hilfe angehen muss. Dabei ist eine langfristige Versorgung des Abhängigen beispielsweise mit Heroin ohne den Zwang zur Abstinenz eine Option. Dies ist ein gesundheitliches Grundrecht dass bei anderen Krankheiten ebenfalls gewährt wird. So wird auch ein Diabetiker für seine Insulinabhängigkeit und gegen die Entzugssyptome Anstieg des Blutzuckerspiegels und Koma regelmäßig mit seiner Substanz versorgt.
In geschlossenen Einrichtungen, sei es eine Arbeitsstätte, ein gastronomischer Betrieb oder ein öffentliches Gebäude, ist der Schutz von NichtraucherInnen sicherzustellen. Dies kann durch ein allgemeines oder lokales Rauchverbot und/oder technische Maßnahmen wie Abluftsysteme gewährleistet werden.
Das Drogenfachgeschäft ist bei vollständiger Umsetzung nicht mit den internationalen Drogenkontrollvereinbarungen (Single Convention etc.) vereinbar. Allerdings wurden diese Verträge unter dem Vorbehalt der Verfassungskonformität geschlossen und geben den Nationalstaaten durchaus die Möglichkeit ihre Drogenprobleme mit den nach ihrer Sicht nach sinnvollen Mitteln zu lösen. Außerdem sind solche Vereinbarungen so oder so nicht für die Ewigkeit gedacht, sondern sollten von der internationalen Staatengemeinschaft regelmäßig disktuiert werden. Es ist gut vorstellbar, daß nicht alleine Deutschland Veränderungen dieser Verträge wünscht (z.B. Anbauländer etc.).
Mit der Einführung der Drogenfachschäfte wird es auch weiterhin Probleme mit Drogen geben. Wie heute auch können soziale Probleme zu Abhängigkeit und Drogenmissbrauch führen. Verhindert wird allerdings, dass KonsumentenInnen ohne solche Probleme aufgrund von Repression, schlechten Drogen und mangelnder Aufklärung Schäden erleiden und jene mit Problemen rutschen nicht mehr in die Illegalität und zusätzliche Probleme ab.
Der Staat hat drei zentrale Aufgaben: Kontrolle des Marktes, Organisation der Gesellschaft sowie des Sozialstaats nach den Maximen ökologisch, sozial und liberal. Soviel Kontrolle und Organisation wie nötig um Ökologie und Sozialstaat zu gewährleisten, soviel Freiheit wie möglich.
Den Markt gilt es Grenzen zu setzen im Bereich Kartellrecht um einen freien Markt zu gewährleisten, im Bereich Steuern um Gewinne abzuschöpfen um die anderen staatlichen Aufgaben wahrnehmen zu können, im Bereich Verbraucherschutz um gefährliche Produkte im Vorfeld zu kontrollieren und den Verkauf einzuschränken und im Bereich Umwelt und Sozial- und Arbeitsstandarts um ein nachhaltiges Wachstum und eine menschliche Arbeitswelt zu ermöglichen.
Ärzten sollte es möglich sein alle Drogen in der Medizin einzusetzen.
Alternative Drogenkontrollmodelle, in: Böllinger, Lorenz/H. Stöver (Hg.): Drogenpraxis, Drogenrecht, Drogenpraxis. Handbuch für Drogenbenutzer, Eltern, Drogenberater, Ärzte und Juristen, 5. Neu berab. Aufl., Frankfurt a.M. 2002, S 439-450
Drogen, Henning Schmidt-Semisch zusammen mit Frank Nolte, Berlin: Rotbuch Verlag 2000
Drogendealer. Ansichten eines verrufenen Gewerbes, Henning Schmidt-Semisch zusammen mit Bettina Paul , Freiburg i.B.:Lambertus-Verlag 1998
Drogen als Genußmittel. Ein Modell zur Freigabe illegaler Drogen, Henning Schmidt-Semisch, , München: AG SPAK-Verlag 1992
Die prekäre Grenze der Legalität. DrogenKulturGenuß, Henning Schmidt-Semisch, München: AG SPAK-Verlag 1994
Globales Cannabisregulierungsmodell, Verein für Drogenpolitik, http://www.drogenpolitik.org/cannabis/global2004/index.php
Anhang 1: Beschluß der Grünen Jugend
Antrag Drogenfachgeschäfte
http://www.gruene-jugend.de/91309.html
Drogenfachgeschäfte
12.11.2005: Beschluss der Mitgliederversammlung auf dem 25. Bundeskongress in Koblenz.
Die GRÜNE JUGEND fordert die Einführung von Drogenfachgeschäften als Modell für eine alternative Drogenpolitik. Dieses beinhaltet folgende zentrale Punkte:
kontrollierter Verkauf aller Drogen in Fachgeschäften mit umfangreichen Informationsangeboten
Reduktion strafbewehrter Vorschriften und Gesetze auf die Bereiche Jugend- und VerbraucherInnenschutz sowie Straßenverkehr
Einführung einer Drogensteuer zur Finanzierung von Drogenhilfe und Drogenprävention
Die globale Drogenverbotspolitik hat versagt. Diese Politik der Repression ist nicht in der Lage mit den wachsenden Drogenproblemen fertig zu werden, noch genügt sie ihrem eigenen Anspruch die Zahl der DrogenkonsumentInnen zu reduzieren. Das Gegenteil ist der Fall, noch nie haben so viele Menschen weltweit Drogen konsumiert und noch nie wussten die KonsumentInnen so wenig über ihre Substanzen.
Analysiert mensch die derzeitigen Probleme mit Drogen, so lassen sich diese in drei Gruppen einteilen:
Probleme wie Abhängigkeit und Drogenmissbrauch sind Symptome für massive soziale Probleme, die auch ohne die jeweilig konsumierte Droge vorhanden sind
psychische und physische Schäden der KonsumentInnen durch einen falschen Umgang mit Drogen und mangelnde Qualität der Droge
enorme Kosten, Einschränkung von BürgerInnenrechten sowie die negativen Auswirkungen des globalen Drogenmarktes wie die Finanzierung von terroristischen Organisationen, die eine alleinige Folge des Drogenverbotes sind
Ziel einer guten Drogenpolitik muss es sein diese Probleme nachhaltig und wirksam zu lösen.
Das Konzept "Das Drogenfachgeschäft - Modell für eine alternative Drogenpolitik" stellt eine mögliche Umsetzung dieser Forderungen dar und dient als drogenpolitische Vision und Leitlinie der GRÜNE JUGEND.
Hinweis: Das Konzept "Das Drogenfachgeschäft - Modell für eine alternative Drogenpolitik" ist komplett unter drogenfachgeschaeft.de zu finden.
Anhang 2: Beipackzettel Ecstasy
Der folgende Beipackzettel wurde nach dem Vorbild eines vom wissenschaftlichen Institut der AOK (WidO) entwickeltem patientenfreundliche Musterbeipackzettel gestaltet. Anstelle eines Zuviels an unverständlichem Text soll eine ansprechende Aufmachung und angepasster Informationsgehalt dazu beitragen, dass der Beipackzettel überhaupt gelesen und verstanden wird.
Das Original des vorbildhaften Beipackzettel ist hier zu finden: http://wido.de/fileadmin/wido/downloads/pdf_arzneimittel/wido_arz_beipack_clarum_1005.pdf
Weitere Informationen zum Thema Beispackzettel sind auf der Homepage des WidO zu finden: http://www.wido.de
Hinweis: Der Besitz des erwähnten Wirkstoffs Methylendioxymethamphetamin (MDMA) ist in Deutschland derzeit verboten. Der Hinweis „Ecstasy P 30 ist drogenfachgeschäftpflichtig !“ bezieht sich auf ein derzeit nicht gültiges Gesetz.
Die folgenden Informationen wurden mit großer Sorgfalt zusammengefasst, eine Gewähr für die Richtigkeit kann jedoch nicht übernommen, der Konsum erfolgt auf eigene Gefahr. Die Kürze des Beipackzettels ermöglicht ebenfalls keine Vollständigkeit der Informationen.
Ecstasy P 30
Liebe KonsumtenIn, lieber Konsument!
Bitte lesen Sie folgende Gebrauchsinformation aufmerksam, weil sie wichtige Informationen darüber enthält, was Sie bei der Anwendung dieser Drogen beachten sollen. Wenden Sie sich bei Fragen bitte an Ihren DrogenfachverkäuferInnen.
Aktive Wirkstoff:
30 mg Methylendioxymethamphetamin (MDMA)
Weitere inerte Inhaltstoffe: Talkum, Maisstärke, hochdisperses Siliciumdioxid, Lactose-Monohydrat
Darreichungsform und Inhalt:
Packung mit 20 Tabletten (N1)
50 Tabletten (N1)
Stoffgruppe:
Psychopharmaka mit anregender, entaktogener (Stoffe, die im Inneren des Menschen ein Gefühl erzeugen) und empathogener (dienen der Steigerung der Kommunikationsfähigkeit) Wirkung.
Gegenanzeigen
Wann dürfen Sie Ecstasy P 30 nicht anwenden?
Menschen mit Bluthochdruck, Herzproblemen, Schilddrüsenüberfunktion, Leberkrankheiten, Kreislaufproblemen, Epilepsie oder Asthma sollten auf keinen Fall Ecstasy P 30 konsumieren. Bei Verdacht auf solche Leiden, sprechen sie mit ihrem Hausarzt oder DrogenfachverkäuferInnen.
Was müssen Sie in der Schwangerschaft und Stillzeit beachten?
Der Konsum von Ecstasy P 30 während der Schwangerschaft kann zu Schädigungen des Neugeborenen führen. Über eine Übertragung des Wirkstoffs während der Stillzeit liegen keinen Erkenntnisse vor, es sollte daher davon abgesehen werden.
Vorsichtsmaßnahmen für die Anwendung
Je nach Dosierung sollten sie Ecstasy P 30 nicht alleine konsumieren. Informieren sie ihre Begleiter über ihren Konsum. Sie sollten um eine Überhitzung und Austrocknung zu vermeiden große Mengen isotonischer, nicht-alkoholischer Getränke zu sich nehmen. Der Bedarf ist bei jedem Menschen unterschiedlich und hängt auch der körperlichen Aktivität während des Konsums ab, als Richtwert können 500 ml Flüssigkeit alle 30-60 min angenommen werden.
Nach jedem Konsum sollte eine Konsumpause von 4-6 Wochen eingelegt werden. Der häufige Konsum von Ecstasy P 30 kann zu einer psychischen Abhängigkeit führen.
Wechselwirkungen mit anderen Mitteln
Der gleichzeitige Konsum von Ecstasy P 30 und Alkohol kann zu einem verstärken Flüssigkeitsverlust führen. Es wird empfohlen kein Alkohol zu konsumieren.
Der gleichzeitige Konsum von Ecstasy P 30 und Cannabis kann die Wirkung von Ecstasy P 30 verstärken, aber auch zu zusätzlichen Belastungen des Kreislaufsystems führen.
Grundsätzlich sollte der gleichzeitige Konsum von Ecstasy P 30 und andere Psychopharmaka nur nach Absprache mit einem DrogenfachverkäuferInnen erfolgen.
Allgemeiner Hinweis: Der Konsum von Psychopharmaka wie Ecstasy P 30 ist für den Körper belastend. Die verstärke Aufnahme von Mineralien und Vitaminen kann diesen Effekt mindern.
Dosierungsanleitung
Sie sollten zwischen 1 – 1,5 mg Ecstasy P 30 pro kg Körpergewicht nehmen. Unerfahrenen KonsumentInnen wird geraten zunächst mit sehr geringen Dosen zu beginnen. Ihr DrogenfachverkäuferInnen kann sie bzgl. der richtigen Dosierungen beraten.
Art und Dauer der Anwendung
Ecstasy P 30 Tabletten sollten mit viel Flüssigkeit geschluckt werden. Die erste Wirkung von Ecstasy P 30 setzt etwas 15 – 30 Minuten nach dem Konsum ein, die Hauptwirkung nach 60 – 90 Minuten. Ecstasy P 30 wirkt je nach Dosierung 3 bis 6 Stunden.
Anwendungsfehler/Überdosierung
Bei der Einnahme größerer Mengen (z.B. Packungsinhalte oder mehr als 2 mg / kg Körpergewicht) sollte sofort ein Arzt oder DrogenfachverkäuferInnen informiert werden. Allgemeine Therapie ist das Herbeiführen von Erbrechen.
Nebenwirkungen
Erhöhte Pulsfrequenz und Blutdruckanstieg sind vorübergehende körperliche Nebenwirkungen, ebenso wie Mundtrockenheit, Übelkeit, Schweißausbrüche, erweiterte Pupillen und verkrampfte Kiefermuskulatur.
Nach Ende der Wirkung kann es zu Depressionen kommen.
Wenn Sie Nebenwirkungen beobachten, die nicht in der Packungsbeilage aufgeführt sind, teilen Sie diese bitte Ihrem DrogenfachverkäuferInnen mit.
Während der Wirkung Ecstasy P 30 sind Sie nicht fahrtauglich und sollten alle gefährlichen Situationen vermeiden.
Ecstasy P 30 ist drogenfachgeschäftpflichtig !