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Hier werden häufige Fragen und Antworten zum Thema Drogenfachgeschäft gesammelt.

Drogen vs. Medikamente

Bei einer Legalisierung des frei Verkaufs von Drogen im Fachhandel stellt sich die Frage mit welcher Begründung gewisse Medikamente verschreibungspflichtig und damit nicht frei erhältlich sind. Die Apothekenpflicht wiederum ist analog mit der Fachgeschäftpflicht zu begründen. Verschreibungspflichtige Medikamente lassen sich in die Kategorien neu zugelassen und potentiell gefährlich einteilen. Für die ersteren ist eine besonderer Vergabemodus wie die Verschreibungspflicht mit noch unbekannten Gefahren zu rechtfertigen. Auch wenn im Rahmen des Zulassungsverfahrens umfangreiche Tests vorgeschrieben sind, ist es angesichts von früheren „Medikamentenunfällen“ übergangsweise eine eingeschränkte Vergabe sinnvoll. Bei Medikamente, die bei einer falschen Nutzung und ohne ärztliche Aufsicht zu körperlichen oder geistigen Schäden führen können, aber gleichzeitig keine Einsatzmöglichkeit im nicht medizinischen Einsatz besitzen, besteht keinerlei Grund diese einer breiten Öffentlichkeit ohne die Einschränkung einer ärztlichen Verschreibung zugänglich zu machen. Auch kann es sinnvoll sein potente oder gefährliche Stoffe verschreibungspflichtig in einer Apotheke als Medikament abzugeben und trotzdem ohne Zugangsbeschränkungen in einem Drogenfachgeschäft als Pharmaka für den nicht-medizinschen Einsatz zu verkaufen.